Arzt erhält für erlittene U-Haft 1,1 Millionen Euro Entschädigung

von Anke Plener

In dem Schadensersatzverfahren eines ehemaligen Transplantationsmediziners der Universitätsmedizin Göttingen gegen das Land Niedersachsen verurteilte die 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig das Land Niedersachsen mit Urteil vom 13. September 2019 (Az.: 7 O 3677/18) an den Kläger 1.087.899,19 EUR zu zahlen sowie ihn von seiner Verpflichtung gegenüber seinem Bruder freizustellen, eine Zinszahlung i.H.v. 80.000 EUR an einen Darlehensgeber zu leisten. Die weitergehende, auf die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Formulierung und Einlegung einer (erfolglosen) Verfassungsbeschwerde gerichtete Klage wies das Landgericht hingegen ab. Der Arzt forderte Schadenersatz, weil er wegen der knapp einjährigen U-Haft eine gut bezahlte Stelle in Jordanien mit einem Gehalt von 50.000 Dollar pro Monat nicht hatte antreten können. Der Arzt war 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zurück