Der Patient als Gewaltopfer (Medizinrecht/Sozialversicherungsrecht)
von Anke Plener
Auch der Patient kann zum Gewaltopfer werden, entschied das BSG am 29.04.2010 (Az.: B 9 VG 1/09 R). Eine Patientin beantragte eine Gewaltopferentschädigung nach dem Opferentschgädigungsgesetz (OEG). Die Gegenseite wandte ein, ärztliche Kunstfehler würden nicht vom OEG erfasst. Das BSG entschied für den vorliegenden Fall, der Beklagte sei verpflichtet, die durch die misslungenen ärztlichen Eingriffe verursachten Gesundheitsstörungen der Klägerin als Schädigungsfolgen i.S. des OEG festzustellen. Ein Patient werde zum Gewaltopfer, wenn ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohl des Patienten diene. Dies sei z.B. zu bejahen, wenn sich der Arzt bei seiner Vorgehensweise im Wesentlichen von eigenen finanziellen Interessen habe leiten lassen und die gesundheitlichen Belange der Klägerin hinten angestellt habe.