Form(un)wirksamkeit eines notariellen Testaments (Allgemeines: Erbrecht)
von Anke Plener
Wird bei der Unterzeichnung eines notariellen Testaments zwar ein unzutreffender Vorname verwendet, zusätzlich jedoch der richtige Familienname steht dies der Formwirksamkeit der notariellen Urkunde nicht entgegen (OLG Köln am 07.12.2009 - 2 Wx 83, 84/09).