Zu den Anforderungen an die besondere Aufklärung vor OP bei „relativer Indikation“

von Anke Plener

Besteht nur eine relative Indikation zur Operation an der Lendenwirbelsäule bedarf es gleichwohl einer dezidierten Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung, entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 15. Dezember 2017 (Az. I-26 U 3/14). Bei einer relativen Operationsindikation sind an die Aufklärung besondere Anforderungen zu stellen, wenn der konservative Therapieansatz zu kurz gewählt worden ist. Auf das erhöhte Risiko einer Duraverletzung wegen einer Voroperation ist gesondert hinzuweisen.

Bei einer chronischen inkompletten Kaudalähmung mit Störung der Sexualfunktion, Fußheber- und Fußsenkerparese und rückgebildeter Blasenentleerungsstörung sowie einer reaktiven depressiven Entwicklung kann ein Schmerzensgeld von 75.000,- EUR angemessen sein.

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