Entschädigung bei Gewaltkriminalität (Sozialversicherungsrecht: Opferentschädigung)
Opfer von Gewaltkriminalität können auf Antrag Leistungen vom Staat erhalten. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) 1976 eine Einstandspflicht des Staates gesehen, wenn er dem Bürger keinen wirksamen Schutz vor kriminellen Handlungen gegen Leib und Leben hat
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