Keine Teilzulassung neben einer Vollzeittätigkeit als Krankenhausarzt

Das BSG verneinte am 16. Dezember 2015 in zwei rechtshängigen Verfahren (B 6 KA 5/15 R; B 6 KA 19/15 R) die Rechtsfrage, ob ein vollzeittätiger Krankenhausarzt daneben mit einem hälftigen Versorgungsauftrag vertragsärztlich zugelassen werden kann.

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Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht

Das BSG entschied mit seinem Beschluss vom 28. Oktober 2015 (B 6 KA 36/15 B) darüber, ob ein Zulassungsentzug wegen Verletzung der ärztlichen Fortbildungspflicht rechtmäßig war. Der klagende Vertragsarzt wies  ca. sieben Jahre lang keinerlei Fortbildungen nach. Sämtliche Anfragen der

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Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht als berufsrechtliches Vergehen

Das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe Münster vom 25.11.2015 (6 t A 2679/13.T) befasst sich zwar mit der berufsrechtlich normierten Pflicht zur Dokumentation, weshalb der Verstoß hiergegen berufsrechtlich relevant ist. Verletzungen der ärztlichen Dokumentationspflicht sind jedoch in

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Versorgung mit einer Knie-TEP bei Versorgungsauftrag „Chirurgie“

LSG Niedersachsen beantworte in seinem Urteil vom 24.03.2015 – L 4 KR 314/11 die Frage, ob die Versorgung mit einer Knie-TEP vom Versorgungauftrag Chirurgie umfasst sei.

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Beteiligtenfähigkeit eines MVZ

Das Bayerische LSG (L 12 KA 65/15) stellte in seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 klar, ein Medizinisches Versorgungszentrum als solches sei nicht beteiligtenfähig. Die Beteiligten stritten über erteilte Teilzulassungen sowie eine erteilte Genehmigung zur Beschäftigung mit einem Tätigkeitsumfang von

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